AG Lüdenscheid bestätigt Gültigkeit e. Tableauvereinbarung

AG Lüdenscheid Az. 94 C 148-08 und ähnlich auch 94 C 149-08:

Beklagte bestreitet, dass sie das Tableau als verbindlich gemeint hatte, räumt die Übersendung nach Anfrage jedoch ein (da sie das schlecht bestreiten kann?)

Gericht hält dem Vermieter zugute, dass er sich daran zur Streitvermeidung orientieren wollte. Das musste auch der Beklagten klar sein, deshalb ist die Vereinbarung als gültig anzusehen.

Urteil 1

Urteil 2