Oberlandesgericht Dresden bekräftigt seine Schwacke-Rechtsprechung

Mit Urteil vom 26.03.2014 (Az. 7 U 1110/13) stellt der Senat klar:

- dass Mietwagenkosten anhand der Schwackeliste geschätzt werden können
- die vorgelegten anderen Preisangebote in Bezug auf die Fälle nicht konkret und nicht vergleichbar sind
- das Beweisangebot eines Sachverständigen-Gutachtens untauglich ist
- aufgezeigte Fahrzeuge schon nicht vergleichbar sind.