Beschluss Oberlandesgericht Dresden 7 U 1308/13 vom 01.04.14

Der siebte Senat des OLG Dresden weist die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden per Beschluss zurück. Die Berufungsbegründung zeige keine konkreten Tatsachen auf, aus denen ersichtlich wäre, dass die Schwackeliste keine geeignete Schätzgrundlage ist.

Der Beschluss wird in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt.