Kammergericht Berlin wegen Wettbewerbsverstoß

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss 5 U 100/06 vom 16.03.2007 gegen die Antragsgegnerin bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verfügt:

Sie habe es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Mietfahrzeuge ohne deren Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeuge einzusetzen.

Auch, dass sie diese Fahrzeuge nicht so häufig, weniger intensiv und nur ergänzend zur Reparatur, ja selbst kostenlos tue, bedeute nicht, dass sie sich diesen Regeln nicht zu unterwerfen habe.

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