Amtsgericht Schieflage mit Abzügen bei Schwacke

Dem Trend einiger Gerichte folgend, hat das Amtsgericht Schieflage nach seiner Meinung angemessene Abzüge von dem gesiebtelten Wochenpreis des Schwackeliste-Automietpreisspiegel vorgenommen. Wegen fehlender Anonymität – das hatte man auf dem Gerichtsflur von einem auswärtigen Anwalt im Detail erklärt bekommen – seien 17 % abzuziehen. Weil die Liste in der Farbe Blau erscheine und nicht in den Farben des Lützow'schen Freikorps, seien weitere 7,5 % abzuziehen. Wegen der Papierqualität, die die Gerichtskostenausgaben ungerechtfertigt hoch erscheinen lasse, erfolge eine Mittelwertverrechnung mit der Differenz aus einer Wochenpauschale und einer Dreitagespauschale. Da das Geschädigtenfahrzeug zwar über eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 350 Euro, aber nur über eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 422,99 Euro verfügt, erfolgt eine Umrechnung entsprechend des Bielefelder Modells 2.0 auf 10 % der reduzierten Risikokosten.

Auf den Einwand der Geschädigten in der mündlichen Verhandlung vom 01.04.2013, der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers müsse doch nun nicht nur keinen Schadenersatz leisten, sondern sie müsse nun nach der Auffassung des Gerichtes noch an diesen Versicherer bezahlen, entgegnete das Gericht: „Wollen Sie mich etwa belehren?“