Oberlandesgericht Köln verstrickt sich

Das OLG Köln verstrickt sich immer weiter in Widersprüche. Ihm wurde die Unsinnigkeit seiner Begründungen zum Schwenk in der Rechtsprechung ausführlich aufgezeigt. Nun setzt das Gericht dem Ganzen die Krone auf (Urteil 15 U 133/11 vom 28.01.14): Nach seiner Auffassung kann es den Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen nur geben, wenn er vertraglich vereinbart ist.

Das zeigt mehr als deutlich, dass die Richter dieses OLG (!) von der Materie nur sehr wenig verstanden haben. Es handelt sich zunehmend um ein unwürdiges Trauerspiel, vermutlich ausgelöst durch den Wunsch, in Ruhe gelassen zu werden.