Versicherer argumentiert mal anders herum

Argumentiert der Autovermieter mit dem Hinweis auf Internetangebote, die nachweisen sollen, dass die Fraunhofer-Werte nicht stimmen können, argumentiert der Versicherer mal anders herum (aus LG Fulda 1 S 78/13):

"Die Beklagte erachtete die Mietwagenkosten für übersetzt und nicht notwendig. Hinsichtlich der von der Gegenseite vorgelegten Angebote weist sie daraufhin, dass diese zum Teil für einen anderen Zeitraum seien, zum Teil der Geltungszeitraum nicht ersichlich sei. Auch sei nicht der vollständige örtliche Markt abgebildet."

Wie bitte? Kommt es nun also doch darauf an, dass die Internetscreenshots zu dem richtigen Zeitpunkt, Zeitraum, regionalen Raum, Fahrzeug, Leistungsumfang passen? Das ist ja höchst interessant und wird im Übrigen auch vom Gericht so gesehen.

Das Urteil ist in die Urteilsdatenbank eingestellt.