LG Hannover wegen Unfallersatz: Berufung gegen HDI positiv

Das LG Hannover 3 S 71/08 korrigierte eine Entscheiung der Vorinstanz:

Das Gericht stellte fest, dass bei einem abgerechneten Mietwagenpreis im Bereich eines normalen Preisniveaus es nicht darauf ankommt, ob dem Geschädigten andere, niedrigere Angebote bekannt und zugänglich waren (das hätte die Beklagte beweisen müssen).

Das halten wir für BGH-konform, ebenso wie das Abstellen auf Schwacke 2007 als Schätzgrundlage und das Verwerfen von irgendwelchen Gutachten und Preiserhebungen, die nicht näher einzuordnen sind und keinen Bezug zum Schaden/zur Vermietung haben.

Winterreifen wurden mit der richtigen Begründung - dass das Nebenkosten sind, die im Normalgeschäft ebenso anfallen - zugesprochen.

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