AG Hannover (Az. 509 C 11378/12) mit begründeten Zweifeln

Wird ein gewerblich genutztes Nutzfahrzeug beschädigt und muss das Unternehmen noch am selben Tag ein Ersatzfahrzeug anmieten, muss der Geschädigte keine weiteren Erkundigungen anstellen.

Im Übrigen hat die Überprüfung der vom Versicherer vorgelegten Internetangebote ergeben, dass keines der Angebote zu realisieren wäre, schon gar nicht mit einer Anmietung noch am selben Tag; viel mehr sind dann Fahrzeuge gar nicht verfügbar (Avis, Sixt, Europcar)

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