OLG Dresden 7 U 606/13 vom 18.12.2013

Ein erstinstanzliches Urteil der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Fraunhofer-Liste wird aufgehoben und korrigiert. Der Mietpreis war im Rahmen der Schwacke-Werte und damit angemessen und löste keine Erkundigungspflicht nach anderen niedrigeren Angeboten aus. Die von der beklagten Haftpflichtversicherung argumentierten Angebote und Preise waren aus verschiedenen Gründen nicht vergleichbar.