Beispiel für Urteil in Datenbank für Mietwagen

Die Datenbank des BAV enthält inzwischen 3500 Urteile. Jedes Urteil kann als Kurzzusammenfassung studiert und dann als Datei abgerufen werden.

Die Bezahlfunktion ist inzwsichen wieder aktiviert, sodass Sie auch dann ein Urteil erhalten, wenn Sie nicht Mitglied des Verbandes sind und dann durch einen kleinen Betrag unsere Arbeit unterstützen.

Siehe www.urteilsdatenbank.bav.de

Eine aktuelle Zusammenfassung eines Urteils des AG Köln sieht zum Beispiel so aus:-> Schätzung nach Schwacke
-> Fraunhofer trotz fehlender Anonymität Schwackes nicht vorzugswürdig, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist, Internetangebote
-> Den Unternehmen kann nicht unterstellt werden, dass sie wahrheitswidrige Angaben machen
-> Günstigere Angebote sind nur relevant, wenn ihre Konditionen denen der tatsächlichen Anmietung entsprechen (Anmietzeitraum); Internetangebote sind generell nicht geeignet, keine Verbindlichkeit, Lockangebote
-> Auch angesichts der Urteile des OLG Köln vom 30.07.2013 (Az. 15 U 186/12 und 15 U 212/12) sowie vom 01.08.2013 (Az. 15 U 09/12) ist nicht der Mittelwert aus Fraunhofer und Schwacke zugrunde zu legen; es erscheint nicht nachvollziehbar, aus zwei mängelbehafteten Erhebungen durch die Bildung des Mittelwerts eine geeignete Schätzgrundlage zu ermitteln
-> Kosten für Zustellung/Abholung sind zu erstatten
-> Kein Abzug für Eigenersparnis bei klassenniedrigerer Anmietung