Geschädigter muss nicht das günstigste Mietfahrzeug suchen

"Wer Opfer eines Autounfalls ist und dadurch Anspruch auf einen Mietwagen als Ersatz hat, darf ein durchschnittliches Angebot in Anspruch nehmen." Das behaupten die Versicherer oft ganz anders. Sie kürzen dann die Zahlung auf einen Minimalpreis herunter. Gut beraten ist man dann mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der das Recht des Geschädigten durchsetzen kann.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1505520