LG Würzburg: Zeugenvernehmungen bestätigen Schwacke

Der Versicherer hatte in einem Berufungsverfahren am LG Würzburg offensichtlich ins Blaue hinein behauptet, der Geschädigte hätte für den Zeitpunkt der Ersatzanmietung eine vergleichbare Mobilität bei überregionalen Anbietern für knapp über 400 Euro mieten können und es wären also Kosten von mehr als 1.200 Euro nicht notwendig gewesen und somit nicht zu bezahlen.

Das Gericht hat drei Zeugenvernehmungen durchgeführt und festgestellt, dass "die Behauptungen der Beklagtenpartei zum vermeintlichen Mietpreis (haben) sich jedoch nicht ansatzweise bestätigt." "Im Ergebnis ist daher mit den von der Beklagten benannten Beweismitteln die Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage für den verfahrengegenständlich erforderlichen Herstellungsaufwand nicht zu erschüttern."

Aus den Zeugenaussagen (mündlich und schriftlich):

"Im Übrigen, so die schriftliche Mitteilung, könne kein bestimmter Anmietpreis benannt werden, wenn die Mietdauer zum Zeitpunkt der Anfrage - wie dies bei Anmietungen nach Unfällen typischerweise der Fall ist - noch nicht feststehe."

"Zu 100% könne heute nicht mehr gesagt werden, ob ein entsprechendes Fahrzeug damals zur Verfügung gestanden hätte."

"Der Zeuge XXX, bei dem es sich um den Geschäftsführer der im hiesigen Bereich tätigen XXX-Depandance handelt, hat erklärt, dass er die von der Beklagten genanten Mietwagenpreise für vollkommen unrealistisch halte."

Das Urteil wird in die Urteilsdatenbank eingestellt.