Die Berufung der beklagten Versicherung gegen das Ersturteil des AG Würzburg wird nach § 522 ZPO zurückgewiesen. Der Beschluss mit den Begründungen dieser Auffassung der Berufungskammer des LG Würzburg ist der Urteilsdatenbank zu entnehmen.
Die Berufung der beklagten Versicherung gegen das Ersturteil des AG Würzburg wird nach § 522 ZPO zurückgewiesen. Der Beschluss mit den Begründungen dieser Auffassung der Berufungskammer des LG Würzburg ist der Urteilsdatenbank zu entnehmen.