BMJ greift nicht gegen Versicherer durch

Das Bundesjustizministerium hat sich in den letzten Monaten ein Alibi verschafft, die deutschen Versicherer weiter in ihrem Tun zum Nachteil von Unfallopfern gewähren zu lassen. Verbände (den BAV hat man nicht eingeladen, obwohl wir uns schriftlich an das Ministerium gewandt hatten und mit konkreten Beispielen zu massenhaften Verfehlungen argumentierten), Versicherer und Verbauchervereinigungen wurden angehört. Dabei ging es auch um Verkehrsunfälle und deren Regulierung, doch sehen wir hier keinen Fortschritt. Es wird gezögert, verwiesen, geschoben... Und die Versicherer stellen einfach den Nutzen ihres Verhaltens für die Versichertengemeinschaft in den Raum.

Pressemeldung zur Anhörung:

Pressemitteilung: Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft

Erscheinungsdatum
04.09.2013

Ergebnisse einer Anhörung im Bundesjustizministerium - Am gestrigen 3. September 2013 – fand im Bundesministerium der Justiz, Berlin, eine Anhörung zum Thema „Schadensregulierung durch Versicherer“ statt. Die Anhörung wurde im Anschluss an eine Befragung der Landesjustizverwaltungen durchgeführt.

Teilgenommen haben neben mehreren Landesjustizverwaltungen und Bundesressorts folgende Verbände: Bund der Versicherten, Verbraucherzentrale Bundesverband, subvenio e.V., Verkehrsunfall-Opferhilfe, Deutscher Anwaltsverein, Bund der Versicherungsberater, ADAC, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Verband der privaten Krankenversicherung.

Die Teilnehmer gaben teilweise übereinstimmende, teilweise sich widersprechende Schilderungen zur Regulierungspraxis ab. Den Schwerpunkt der Anhörung bildete – in Ergänzung der aus den Prozessverfahren vermittelten Eindrücke – das vor- bzw. außergerichtliche Regulierungsverhalten. Berichtet wurde u. a., dass viele Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen; für viele Verbraucher sei auch nicht selbstverständlich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen bzw. zu beauftragen. Die Hemmnis, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, führe dazu, dass Ansprüche gegen Versicherer nicht verfolgt würden. Besondere Probleme bereite die Berufsunfähigkeitsversicherung; ohne fachkundige Beratung sei es einem Betroffenen oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise anzumelden, so dass der Anspruch schon deswegen scheitern könne.

Die Verbände der Verbraucherseite schilderten – auch unter Hinweis auf Einzelfälle – ihren Eindruck einer verzögerten Regulierung. Von vielen Teilnehmern – sowohl von Verbraucherseite als auch von Versicherungsseite – wurde darauf hingewiesen, dass sich dann, wenn Gutachten eingeholt werden müssten, längere Verfahrensdauern ergäben; es könne auch schwierig sein, geeignete Gutachter zu finden. Der Kritik eines „kleinlichen Regulierungsverhaltens“, insbesondere bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, wurde entgegengehalten, dass die sorgfältige Prüfung von Ansprüchen auch im Interesse der Versichertengemeinschaft sei, da sich die erbrachten Versicherungsleistungen auch auf die Beitragsentwicklung auswirke; die Qualität des Schadenmanagements sei außerdem ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so dass den Unternehmen an einer zügigen Bearbeitung gelegen sei.

Die Versicherungswirtschaft hat auch darauf hingewiesen, dass die ganz überwiegende Zahl der Fälle schnell abgewickelt werde; nur problematische Fälle würden an die Verbraucherverbände und Anwaltschaft herangetragen; dieser Eindruck wurde von diesen Verbänden auch bestätigt. Problematische Fälle würden dann auch oft von den Medien aufgegriffen, ohne dass sich sagen lasse, ob die Ansprüche gegeben seien. Thematisiert wurde auch die Frage der Spezialisierung der Gerichte und der Anwaltschaft; Spezialisierung könne Verfahren beschleunigen.

In einem weiteren Teil der Anhörung wurde erörtert, ob bzw. welche Gesetzesänderungen in Betracht kämen, um Verfahren zu beschleunigen. Angesprochen wurden u. a.: Bearbeitungsfristen, Beweislastumkehr nach Ablauf einer gewissen Frist, höheres Schmerzensgeld, Einrichtung von Clearingstellen im Zusammenhang mit Personenschäden, Einrichten eines Gutachterpools, Haftungsgrundentscheidungen, wenn noch nicht über die Höhe entschieden werden kann, erneute Prüfung einer Regelung über eine vorläufige Zahlungsanordnung. Mehrere Teilnehmer haben darauf hingewiesen, dass weitere Diskussionen erforderlich seien und „keine Schnellschüsse“ erfolgen sollten. Die Erfahrungen des Bundesministeriums der Justiz zeigen überdies, dass nicht jedes Problem durch den Gesetzgeber gelöst werden könne und effiziente Gesetzgebung einer umfassenden Vorbereitung bedarf.

Das Bundesministerium der Justiz wird die Anhörung und die Stellungnahmen der Verbände und der Landesjustizverwaltungen deshalb weiter auswerten und prüfen, ob bzw. welche Gesetzesänderungen empfohlen werden können.