LG Ansbach zur Schätzung mittels Marktübersicht

aus S. 8 ses Urteils:

"Normaltarif ist nicht der Tarif, der dem Unfallgeschädigten in seiner besonderen Situation angeboten wird, sondern derjenige, der dem Selbszahler normalerweise angeboten und der unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet wird (BGB NJW 2005, 1933). Als Grundlage der Ermittlung des Normaltarifs zieht das Gericht die Schwacke-Liste heran. Diese Vorgehensweise ist vom Bundesgerichtshof ausdrücktich gebilligt worden ( BGH NJW 2006, 2106, 2007, 1124, 1125). Das Gericht erachtet dies auch deswegen als adäquaten Anknüpfungspunkt weil nicht ein einziger örtlicher Vermieter als Maßstab für den örtlichen Markt dient, sondern eine Reihe von Konkurrenten, aus deren Angeboten ein Schnitt gebildet wird. Gerade in Fällen, in denen Vermieter nur einen Tarif anbieten, erscheint es sachgerechter, nicht einen Mitbewerber als Maßstab zu nehmen, sondern den durchschnittlichen Preis mehrerer Mitbewerber.
Auf diese Weise lässt sich der Vergleich objektivieren, statt nur einen Ausschnitt aus dem Markt wiederzuspiegeln."

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Tel.  030 - 25 89 89-45
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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