OLG Köln mit Mittelwertentscheidungen

Das OLG Köln hat in einer Serie von Entscheidungen seine Auffassung zur verwendbaren Schätzgrundlage geändert. Der 15. Senat gab an, die Mittelwertbildung als die geeignete Form der Ermittlung des Normaltarifes anzusehen. Eine der Entscheidungen ist in die Urteilsdatenbank eingestellt. Die Urteile sind kritisch zu sehen, denn die gegebenen Begründungen überzeugen nicht. Wir haben den BAV-Mitgliedern im internen Bereich eine ausführliche und für den Rechtsanwalt verwendbare Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

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