Warum die Schwacke-Methode richtig ist (AG Landau 11)

Warum das AG Landau bei Schwacke bleibt?

"...zunächst sonderbar, dass die Datenerhebung offen erfolgt ... . Andererseits ... deshalb keine Bedenken bestehen, weil nach der Preisangabenverordnung die Verpflichtung besteht, Preislisten bereitzuhalten. (...) Insoweit wird auf die Entscheidung des BGH vom 22.02.2012, Aktenzeichen I ZR 111/11, Bezug genommen, die sich unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten mit Preisverzeichnissen von Autovemietern befasst ... ."

AG Landau 5 C 1098/11, Seite 39 f.