2 von 3 Deutschen würden auf ihr Recht verzichten, weil sie Angst vor den Prozesskosten haben

Verbraucher haben große Bedenken, sich Ihnen zustehendes Recht selbst zu verschaffen, weil sie Anwalts- und Prozesskosten fürchten. Das erscheint nachvollziehbar, lässt sich aber ändern, indem eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen wird.

Im Fall eines unverschuldeten Unfalles im Straßenverkehr braucht es jedoch keine Rechtschutzversicherung, um sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes den berechtigten Schadenersatz vom Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu holen. Der Versicherer hat auch die Kosten des Anwaltes und des Gerichtsverfahrens zu zahlen.

aus Auto-Reporter-Net http://www.auto-reporter.net/1385/2_1385_104_51316_1.php