BGH-Urteil VI ZR 245/11 vom 05.03.2013

Der BGH hat nach mündlicher Verhandlung am 05.03.2013 ein weiteres Urteil zum Thema Mietwagenkosten nach Unfall gesprochen. Er befasst sich darin mit der Frage der Eigenersparnis bei klassenkleinerer Vermietung und der Begründung für einen unfallbedingten Aufschlag auf den Normaltarif wegen Vorfianzierung und Eilbedüftigkeit.

Berufungsinstanz: OLG Stuttgart, 7 U 109/11 vom 18.08.2011

Das Urteil wurde erstritten unter aktiver Mithilfe des BAV und vor allem Herrn Rechtsanwalt Wenning und ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt.