LG Köln wegen Anmietdauer

Das LG Köln hat am 05.02.2013 (Az. 11 S 89/12) der Berufung des Klägern in Bezug auf die Anmietdauer nahzu vollständig stattgegeben (Überlegungsfrist und doch nicht fahrbereit). Da die Mietwagenrechnung im Vergleich zur Schwackeliste sogar darunter lag, wurde die Forderung gegen den Haftpflichtversicherer bis auf den Eigenersparnis-Abzug bestätigt.

Das Urteil wird schnellstmöglich in die Datenbank eingestellt.