Unfallersatzmiete darf bis zu 20% teurer sein als der Normaltarif

Bei einer eiligen Anmietung kurz nach dem Unfall, aufgrund einer Notsituation, muss sich der Geschädigte nicht auf günstigere Mietwagenangebote aus dem Internet verweisen lassen. Ein pauschaler Aufschlag von 20 Prozent auf den Normaltarif ist zulässig. Bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges sind die Kosten für eine Vollkaskoversicherung , die Nebenkosten für Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeuges sowie die Mehrkosten für Winterreifen und einen Zusatzfahrer erstattungsfähig. Vgl LG Bonn Az. 5 S 94/12 )

Quelle: Printausgabe Autoflotte 01_2013