LG Baden-Baden 4 S 38/11 vom 16.11.2012

Die Berufung der Beklagten bleibt überwiegend in Erfolg. Die Aktivlegitimation ist gegeben (RDG und Bestimmtheit). Die Schätzung mit Schwacke wird bestätigt, Nebenkosten kommen hinzu. Kosten für Zustellung allerdings nicht. 

Das Urteil wird in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt.