Landgericht Köln: Berufung abgelehnt, Anschlussberufung der Klägerin teilweise stattgegeben.

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.10.2012 (Az. 11 S 617/11) zunächst die Berufung der Versicherung gegen ein Urteil des AG Köln verworfen. Hervorzuheben ist, dass sich das Gericht mit der Frage der Vergleichbarbeit von Leistungen und Preisen der Autovermieter besonders intensiv auseinander gesetzt hat. Die Vergleichbarkeit mit den - von der Versicherung vorgelegten - Internet-Screenshots wird unter anderem deshalb verneint:

- Eine feststehende Mietdauer ist mit Vermietungen nach Unfällen nicht vergleichbar, Internetbuchungen sind ohne Mietende nicht möglich und Internetanbieter gewähren laut Mietbedingungen keine Rückvergütungen bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe
- willkürliche Anmietzeiten
- willkürliche Anmietdauer
- Vorbuchungsfristen unklar
- allgemeine Geschäftsbedingungen mit zusätzlichen Kosten und Auflagen unklar
- unklar, ob Sofortanmietung möglich ist
- unklare Nebenkosten
- unklar, ob alle tatsächlich erbrachten Leistungen bei den Angeboten auch Gültigkeit besitzen (Haftungsreduzierung, Zustellung)
- Internet nicht jedermann zugänglich, also Internetangebote sind nicht der regionale Markt

Deshalb hat die Beklagte keine konkreten Mängel der Schätzgrundlage aufgezeigt und war ihren Beweisangeboten nicht nachzugehen.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin hin ist in den vorgetragenen Fällen ein Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen entgegen der Ansicht des Erstgerichtes zu erstatten.
Das Urteil wird schnellstmöglich in die Urteilsdatenbank eingestellt.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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