LG Bayreuth 12 S 86/12 vom 24.10.2012 pro Schwacke, gegen Fraunhofer

Die Präsidentenkammer des Landgerichtes spricht die restlichen Mietwagenkosten nahezu vollständig zu. Gegen die Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage hat die Beklagte keine konkreten Einwände gebracht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind diese aber die Bedingung dafür, dass das Gericht den Angriffen der Beklagten nachgeht. Die vorgelegten Screenshots sind ungeeignet, da sich aus Ihnen wichtige Informationen nicht erschließen, die notwendig sind, um als konkreter Sachvortrag verstanden zu werden. Die Erstattungsfähigkeit der Nebenkosten sieht die Kammer differenziert.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen