Das OLG Thrüringen hat unter dem Aktenzeichen 9 U 473/08 einen Hinweis gegeben, dass eine Schätzung der Vorinstanz Schwacke + 30% vom OLG nicht beanstandet werden wird.
Das OLG Thrüringen hat unter dem Aktenzeichen 9 U 473/08 einen Hinweis gegeben, dass eine Schätzung der Vorinstanz Schwacke + 30% vom OLG nicht beanstandet werden wird.