Landgericht Koblenz 14 S 149/11 vom 11.10.2012: Berufung der Versicherung zurückgewiesen

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil zum Aktenzeichen 14 S 149/11 vom 11.10.2012 die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Der Kläger ist aktivlegitimiert, die Klageforderung wegen ausstehender Mietwagenkosten  vollständig zuzusprechen. Die Schätzung des Normaltarifes mit der Schwackeliste 2010 und die Eignung der Liste bedarf nur der Klärung durch Gericht, wenn konkret dargelegt ist, welche angeblichen Mängel sich wie auf den Fall auswirken. Der 20%ige Aufschlag auf den Normaltarif wird bestätigt, Nebenkosten werden zugesprochen (Vollkasko, Winterreifen).

Das Urteil wird schnellstmöglich in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt.