LG Bremen 7 S 262/11 vom 23.02.2012

Das Landgericht Bremen (7 S 262/11 vom 23.02.2012) gibt der klägerischen Berufung nahezu vollständig statt. Zunächst wird die Gültigkeit einer erst in der Berufung vorgelegten neuen Abtretung bestätigt. Diese verstoße weder gegen RDG, noch sei sie - wie der Versicherer meint - zu unbestimmt formuliert. Ob die erste Abtretung den Geschädigten in seinen Rechten verletzte, konnte deshalb für das Gericht offen bleiben.

Die insgesamt moderate Abrechnung der Klägerin wird sodann durch einen Verleich der Werte aus Schwacke und Fraunhofer nahezu vollständig bestätigt. Sogar - so das Gericht - wenn man die Fraunhofer-Werte heranziehe und die angefallenen Nebenkosten berücksichtige, die Fraunhofer vernachlässigt, ist die Forderung nahezu vollständig gerechtfertigt.

Das Urteil ist in Kürze der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.