Auch das LG Leipzig (Az. 04 S 147/12 vom 30.07.2012) vertritt die Auffassung, dass durch nicht aussagefähige Internetausdrucke keine Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage erzeugt wird, ob die berechneten Mietwagenkosten dem Marktpreis entsprachen. Die Gültigkeit der Schwackeliste ist damit nicht erschüttert, weshalb sie vom Amtsgericht zur Schätzung verwendet werden konnte.