LG Mönchengladbach zum Rechtsberatungsgesetz: Verstoß nicht aufgrund Vielzahl von Klagen

Vielfach greifen Amtsrichter zur Abweisung von Mietwagenklagen zu der "Begründung", dass allein eine Vielzahl von angestrengten Verfahren gegen zahlungsunwillige Versicherer den Schluss zulassen, dass ein geschäftsmäßiges Inkasso betrieben wurde und damit ein Verstoß gegen das RBerG vorliege.

Das LG Mönchengladbach hat dieser aufkommenden Idee nun eine Absage erteilt (Az. 5 S 81/08 vom 13.01.2009, unter Aufhebung des Urteils des AG Erkelenz 14 C 488/08). "Soweit das AG meint, aus den weiteren, beim AG anhängigen Rechtsstreitigkeiten folgern zu können, dies begründe einen gewissen Anschein für die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, so kann diesem gleichfalls nicht gefolgt werden. Wenn die Klägerin..., dann ändert sich daran nichts durch den Umstand, dass die Klägerin .. eine Vielzahl von Rechtstreitigkeiten führt...mit dieser Argumentation nicht einmal eine indizierte Wirkung ...herleiten lässt."