Repräsentative Umfrage bei Autofahrern: Nur jeder Zweite kennt wichtige Rechte.

Der Bundesverband der Autovermieter hat in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein 1.000 Autofahrer befragen lassen, welche ihrer Rechte sie kennen und wie sie das Regulierungsverhalten von Versicheren nach einem unschuldig erlittenen Verkehrsunfall einschätzen. Im Interesse stand auch, wie sich die Autofahrer voraussichtlich verhalten werden.

Die Studie hat ergeben, dass:

- Mehr als jeder 10. Geschädigte nicht darüber informiert ist, wer einen solchen Schaden bezahlen muss.

- Mehr als jeder 2. Geschädigte ist in Unkenntnis, dass er problem- und kostenlos einen Verkehrsanwalt beauftragen kann, um seine Interessen zu vertreten und seine Forderungen durchzusetzen. Frauen sind sich darüber noch weniger im Klaren, als Männer.

- Nur 65% der Autofahrer würden einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung der Höhe der Reparaturkosten beauftragen.

- Gar nur 38% würden sich einen Anwalt nehmen, alle anderen wissen es nicht oder würden es nicht tun.

- Doch glauben nur 31%, dass der Versicherer in einem solchen Fall den Schaden problemlos regulieren wird.

- Sogar 52% gehen davon aus oder schließen es nicht aus, dass man den Haftpflichtversicherern grundsätzlich schlechte Zahlungsmoral vorwerfen kann.

- Immerhin 65 % würden Versichererangebote nicht annehmen und stattdessen selbst entscheiden, wo und wie die Reparatur stattfindet.

Damit ergibt sich eindeutig eine Berechtigung für die Forderung an die Politik, die Praxis des Zentralruf der Autoversicherer zu unterbinden, Anrufer an den regulierungsverpflichteten Versicherer telefonisch durchzustellen. Das Bundejustizministerium (BMJ) behauptete gegenüber dem BAV, dass jeder Geschädigte sein Recht auf einen Anwalt kenne und sich damit bewusst in die Arme des Versicherers begebe, wenn er sich durchstellen lasse. Das ist falsch, das konnte mit dieser Studie herausgefunden werden.