Deutsche Verkehrswacht empiehlt, nach dem Unfall den Anwalt einzuschalten

Die Deutsche Verkehrswacht gibt in der Ausgabe 2-2012 ihrer Zeitschrift "mobil und sicher" ausführliche Verbraucherhinweise zum Verhalten nach einem Unfall. Es wird unter der Warnung "Vorsicht Falle!" geraten, auf konkrete Schuldeingeständnisse am Unfallort zu verzichten und sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners beeinflussen zu lassen.

Die Information an eine Versicherung nach einem Haftpflichtschaden mit einem anderen Fahrzeug sollte immer nur über das Ereignis eines Unfalles selbst erfolgen und nicht weitergehen. Die Regulierung durch einen eigenen Anwalt wird empfohlen. Die Schadenhöhe sollte ein eigener Sachverständiger ermitteln.

Literaturempfehlung: mobil und sicher, Heft 2-2012, Seite 14-16. 

www.mobilundsicher.de