ADAC: Versicherer kürzen auch berechtigte Forderungen

Plusminus: ARD-Fernsehbeitrag vom 15.08.2012 zum Thema Schadenregulierung mit Kfz-Haftpflichtversicherungen, ab 15 min, 15 sec.

Der Beitrag zeigt auf, mit welchen Tricks die Versicherer einen Unfallschaden kleiner machen, als er ist. Es wird deutlich, dass ohne einen versierten Rechtsanwalt eine vollständige Regulierung und ein gerechter Schadenausgleich eher nicht zu erwarten ist. "Unfallschadenmanagement" ala Versicherung heißt nach Auffassung des ADAC heute, dass Versicherer mit strategischen Mitteln versuchen, Geld zu sparen, auch wenn abgewehrte Ansprüche eigentlich berechtigt sind.

Die Bearbeitung der Schadeninformationen wird häufig noch nicht einmal mehr von erfahreren Sachbearbeitern der Versicherung durchgeführt, sondern automatisiert per massenhafter Computerverarbeitung von externen Dienstleistern. Die Bearbeitung erfolgt dann sozusagen schematisch per Software. Hier kommen Textbausteine mit dem Ziel zum Einsatz, Kosten zu reduzieren. Die Mehrzahl der Geschädigten hat ausgefeilten juristischen Formulierungen der Versicherer nichts entgegen zu setzen. Leider geben sich zu viele Unfallopfer mit dem zufrieden, was ihnen die Versicherer freiwillig geben, ohne sich damit zu befassen, ob ihnen nicht mehr zusteht. Und genau darauf spekulieren die Haftpflichtversicherer. Dabei steht mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein Helfer zur Seite, der dem Versicherer paroli bieten kann.

Wer sein Recht auf vollständigen Schadenausgleich durchsetzen möchte, kann sich an einen der hier gelisteten Experten wenden, die sich um Reparaturkosten, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und alle anderen möglichen Forderungen kümmern, auf die Sie ein Anrecht haben.

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