LG Dortmund 4 S 95/11: Schwacke, deutliche Worte

Nach ständiger Rechtsprechung der Berufungskammer geht die erstinstanzliche Schätzung mit Schwacke in Ordnung.
Weitere Ausführungen zur üblichen, etwa zwei Jahre nach dem Unfallgeschehen gefertigten Screenshot-Collage der Beklagten erübrigen sich, so das Gericht.

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