OLG Dresden 7 U 269/12 vom 18.07.12: Schwacke unstreitig, Wochentarif, Nebenkosten, Eigenersparnis

Die Parteien stritten um die Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten. Das Landgericht Zwickau hatte den Normaltarif mit Schwacke geschätzt, was die Beklagte in der Berufung nicht angegriffen hat.

Der Senat hat die Schätzung mittels Wochentarif bestätigt und eine Heranziehung von Tagestarifen in diesem Fall abgelehnt, in dem bereits anfänglich eine längere Mietdauer absehbar gewesen sei.

Kosten für Winterreifen sind entgegen der erstinstanzliche Rechtsansicht zu erstatten.

Die durch das Erstgericht vorgenommene Herabstufung des Fahrzeuges in eine niedrigere Schwacke-Gruppe aufgrund des Fahrzeugalters wird korrigiert. Der Geschädigte habe keine Möglichkeit, ein Fahrzeug zu mieten, das dem Alter seines beschädigten Fahrzeuges entspricht. Für ihn daraus eine Kostentragungspflicht abzuleiten ist nicht sachgerecht.

Das Urteil ist der Urteilsdatenbank zu entnehmen.