LG Rostock 9 O 207/11: Erstinstanzlich pro Schwacke

Das Landgericht hat mit Urteil vom 08.06.12 entschieden: Mietwagenkosten können geschätzt werden mit 7 Wochen mal Schwacke-Wochentarif zuzüglich Nebenkosten, auch wenn...

- die Beklagte meint, substanzielle Einwände vorgetragen zu haben, denn das sieht das Gericht anders.

- die Beklagte von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgeht.

- die Beklagte im Nachhinein einwendet, weil durch hohe Mietwagenkosten ein insgesamt so hoher Schaden eingetreten sei, sei eine Ersatzbeschaffung geboten gewesen wäre, anstatt einer Reparatur.

Mit der Reparatur hätte allerdings nach einer Überlegungsfrist begonnen werden können, ein Abwarten auf die Reparaturfreigabe war nicht gerechtfertigt. Die Forderung wird deshalb um einen Teil gekürzt.

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