Die Aktivlegitimation der Klägerin ist gegeben.
Grundlage der Schätzung der Mietwagenkosten ist die Schwackeliste Automietpreisspiegel, vielfach vom BGH bestätigt. Dagegen gerichteter konkreter Sachvortrag liegt dem Gericht nicht vor, auch nicht durch die Internetausdrucke.
Nebenkosten werden zugesprochen, ein Eigenersparnisabzug entfällt, ein Aufschlag wegen UE steht der Klägerin nicht zu.