LG Köln 11 S 242/11: Schwacke bestätigt, Berufung abgewiesen

Das LG Köln hat mit Urteil zum Aktenzeichen 11 S 242/11 vom 24.07.2012 entschieden:

Die Kammer weist die Berufung gegen das Urteil des Erstgerichtes nach einer Sammelklage zurück. Die vorzugsweise Verwendbarkeit der Schwackeliste wird ausdrücklich hervorgehoben. Die Probleme der Fraunhoferliste werden benannt. Die Irrelevanz vorgelegter Internetangebote wird begründet.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen