LG Bonn 8 S 30/12 vom 17.07.2012 Fehler in Gutachten, Ablehnung des Gutachtens

Das Landgericht Bonn hatte sich mit einem Gutachten zu der Frage zu befassen, wie hoch angemessene Mietwagenkosten nach einem Unfall seien. Das Gericht hat der Berufung der Klägerin stattgegeben. Das vom Amtsgericht eingeholte Gutachten hält einer rechtichen Bewertung durch das Berufungsgericht nicht stand. Den von der Klägerin dargelegten Mängeln ist zu folgen, denn es bedarf konkreter vergleichbarer Angebote, die der Sachverständige nicht ermittelt hat.

Das Urteil wird baldmöglichst in die Datenbank eingestellt.