OLG Köln 15 U 204/11 vom 10.07.2012 Schwacke, Fraunhofer, Gutachten ...

Die Schwackeliste ist eine geeignete Schätzgrundlage. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht geboten. Die Fraunhoferliste ist nicht vorzugswürdig. Andere Studien oder die vorgelegten Internetangebote erschüttern die Verwendbarkeit der Schwackeliste nicht.

Das Urteil wird in Kürze in die Datenbank des BAV eingestellt.