Oberlandesgericht Dresden 1 U 1797/11 vom 28.03.2012

Vermietung für 34 Tage, mithin länger als Reparaturdauer, ist dem Geschädigten nicht anzulasten. Denn die Beklagte konnte nicht beweisen, dass der Kläger sie nicht über mangelnde Vorfinanzierungmöglichkeiten informiert hatte. Insoweit ist sie ihrer Beweislast nicht nachgekommen.

Die Vollkasko des Geschädigten ist nicht dazu da, den Schädiger zu entlasten. Diese hätte der Geschädigte in diesem Fall auch nicht einsetzen müssen.

Winterreifen-Kosten sind im Winter erforderliche Kosten, da der Markt überwiegend eine separate Abrechnung vornimmt. Dem Urteil des OLG Köln 15 U 54/11 ist insoweit nicht zu folgen.

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