Landgericht Köln gegen den Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer

Das Landgericht Köln hat eine erstinstanzliche "Mittelwertentscheidung" aufgehoben und die Schätzung mit Schwacke ausführlich begründet: LG Köln 11 S 116/11 vom 24.04.2012

-> AG hatte Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer zugrundegelegt; das wird vom LG beanstandet
-> Schätzung nach Schwacke
-> Feststellung des AG, dass weder Schwacke noch Fraunhofer allein zur Schätzung geeignet seien, der Mittelwert aus beiden aber sehr wohl, trägt nicht; AG widersprach sich außerdem insofern, als es die Gefahr der Manipulation Schwackes aufgrund der fehlenden Anonymität feststellte, dafür aber gleichzeitig keinerlei Anhaltspunkte erkannte
-> Schwacke eindeutig vorzugswürdig, keine Internetangebote, Grundlage bilden nur abgedruckte/physisch vorhandene Preislisten, befragt werden nur tatsächlich vorhandene Stationen (Name, Anschrift, Telefonnummer)
-> Fraunhofer: Internetangebote, nur sechs Anbieter, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist, keine Nebenkosten
-> Sachverständigengutachten würde keine neuen Erkenntnisse bringen
-> Günstigere Angebote sind nur relevant, wenn alle Konditionen erkennbar sind und die erforderlichen Zusatzleistungen enthalten sind; Internetangebote sind generell nicht relevant, Sondermarkt
-> Aufschlag i.H.v. 20 % bei Anmietung noch am Unfalltag
-> Kosten für Vollkaskoversicherung, Zusatzfahrer, Navigationsgerät, Zustellung/Abholung sind zu erstatten


Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.