Landgericht Verden hebt Urteil des AG Achim auf und schätzt die Mietwagenkosten mit Schwacke

Das Landgericht Verden hat mit Urteil zum Aktenzeichen 2 S 135/11 vom 18.01.2012 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und der Klägerin die Restforderungen weitgehend zugesprochen, da sie nicht von einer solchen Reparaturverlängerung ausgehen konnte. Verzögerungen der Reparatur, das wurde klargestellt, gehen zu Lasten des Schädigers, also seiner Versicherung.

-> Schätzung nach Schwacke
-> Kosten für Insassenunfallversicherung sind nur zu erstatten, wenn eine solche auch für den Unfallwagen bestanden hat
-> Abzug i.H.v. 10 % für Eigenersparnis

Das Urteil ist in die Datenbank eingestellt.