Landgericht Berlin: Internetrecherche des Erstgerichtes war nicht erlaubt


LG Berlin 42 S 175/11 vom 17.04.2012

-> AG hatte eine eigene Internetrecherche der Schätzung zugrunde gelegt und darauf einen Aufschlag i.H.v. 25 % vorgenommen; das war zum einen „in keiner Weise transparent“, zum anderen unstatthaft
-> Schätzung nach Schwacke
-> Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Einwand
-> Kosten für Vollkaskoversicherung, Zusatzfahrer sind zu erstatten
-> Abzug i.H.v. 15 % für Eigenersparnis

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