Landgericht Stuttgart spricht Mietwagenkosten aus 31 Fällen nahezu vollständig zu

Die 16. Kammer hat einer Autovermermietung restliche Schadenersatzforderungen aus 31 Regulierungsfällen nahezu vollständig zugesprochen. Als Schätzgrundlage wurde die Liste von eurotaxSchwacke anerkannt. Die von der Versicherung favorisierte Fraunhoferliste wurde mit ausführlicher und zutreffender Begründung abgelehnt und die Internetangebote wurden durch das Gericht als nicht vergleichbar zurück gewiesen. Der Vortrag der Beklagten war aus einer Reihe von Gründen nicht geeignet,für den vorliegenden Fall die Eignung der Schwackeliste in Frage zu stellen.

Die Versicherung, die auch die Beklagte des BGH-Verfahrens VI ZR 143/11 (erfüllungshalber Abtretung erlaubt) war, hat im Nachgang versucht, die Haftungsfrage als ungeklärt darzustellen, da von den Fahrzeugen der Unfallopfer grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgehe. Das hat das Gericht zurückgewiesen.

Doch muss vermutet werden, dass Versicherer in Zukunft immer und überall ihre Eintrittpflicht bestreiten werden. Das kann nur dazu führen, dass sich jeder Geschädigte einen Rechtsanwalt zur Regulierung einfachster Fälle nehmen muss, um dem Versicherer auf Augenhöhe zu begegnen.

Unfallopfer auf zum Anwalt, muss die Devise lauten.

Wir rufen die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auf, aktiv zu werden und Fälle bekannt zu machen, die Öffentlichtkeit zu informieren, was hier geschieht. Wir haben in den letzten Tagen schon Argumente der Versicherer gelesen, wie: "Das Unfallopfer hätte auch stehend - nicht fahrend - hupen müssen, damit ihn der Schädiger nicht anfährt, so komme ihm nun eine Mitschuld zu."

Urteil herunterladen