Landgericht Düsseldorf gibt der Klage gegen den Haftpflichtversicherer statt

Das Landgericht Düsseldorf hat ein erstinstanzliches Urteil geändert und dem Kläger vollständigen Schadenersatz zugesprochen. Erstinstanzlich waren die Mietwagenkosten durch das Gericht anhand der Schwackeliste zuzüglich der Kosten für eine Haftungsreduzierung, Winterreifen und eines Automatikgetriebes geschätzt worden. Das wurde in der Berufung bestätigt.

Das Urteil der 20. Kammer des LG Düsseldorf ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.