Berlin, Wilhelmstrasse 43 G

 

Bei der Praxis der Versicherer, Grundsatzurteile der Rechtsprechung zu verhindern... "da kann einem Angst und Bange werden".

Für die Rechtsprechung erscheint es wichtig, dass in bestimmten Rechtsfragen, die von Bürgern, Anwälten und Gerichten unterschiedlich gesehen werden könnten, obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen für Klarheit sorgen.

Nur so dürfte gewährleistet werden können, dass sich in der Folge eine einheitliche Rechtsprechung ergibt und zum Beispiel Haftpflichtversicherer erkennen können, welcher Schadenersatz gegenüber einem Unfallopfer zu leisten wäre, wenn man es richtig machen würde. Die Versicherer müssten also an Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) sehr interessiert sein, denn es ist ja ihre Aufgabe, Schäden korrekt zu regulieren. Daran interessiert sind sie aber wohl häufig nicht, und zwar genau dann, wenn das Urteil negativ für sie enden könnte. Die aus Sicht der Versicherer zu befürchtende Folge wäre ja, dass alle Zivilgerichte in Deutschland einheitlich nach der Marschroute des höchsten Zivilgerichtes urteilten, zwar dann alle Gerichte rechtlich korrekt, aber zu Lasten des Versicherers.

Dann doch lieber möglichst häufig falsch und zu Lasten des Unfallofers? Anscheindend ja! Siehe folgender Film: http://www.swr.de/betrifft/-/id=98466/did=9693760/pv=video/nid=98466/1dg2gxg/index.html (ab Minute 18) Dort wird getitelt: "Versichert und verschaukelt, Unfallopfer kämpfen gegen die Versicherungswirtschaft"

Nach Meinung des Rechtswissenschaftlers Professer Wolfgang B. Schünemann, ehem. Dekan Universität Dortmund (sinngemäß):

"Es gibt einen nicht gerechtfertigten Einfluss der Versicherungslobby auf Gesetz und Rechtsprechung durch Beherrschung der Versicherungswissenschaft und der Politik. Versicherungsgesellschaften finanzieren wissenschaftliche Institute an den Hochschulen, so in Frankfurt / Main. Und falls ein Gerichtsurteil der höchsten Instanz BGH schief zu gehen droht, werden mit zweifelhaften Methoden Grundsatzurteile verhindert, auf die die unteren Instanzen händeringend warten würden, um schwierige Rechtsfragen richtig und einheitlich beurteilen zu können."

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV (Berlin, Wilhemstrasse 43 G) weist diese Sicht der Dinge natürlich zurück.

Aus eigener Erfahrung wissen wir als Branchenverband jedoch: Das stimmt durchaus, denn auch uns sind Fälle bekannt, die dem Versicherer zu heikel waren und die er "durch Zahlung erledigt" hat.

Das heisst: Über Jahre wird um einen Fall gestritten, Schriftsatz-Monster werden aufgebaut, unglaubliche Argumente werden vor Gericht gebracht und wenn die Seite des Unfallopfers den Mumm und den langen Atem hat, bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, wird die jahrelang aufgebaute Rechtspostion klammheimlich aufgegeben und die streitige Forderung einfach bezahlt. So werden Grundsatzurteile vermieden, wird die Arbeit auch der BGH-Richter immer häufiger ad absurdum geführt und wird verhindert, dass alle Gerichte auf die höchstrichterliche Klärung bezugnehmend rechtlich korrekt urteilen können. Die Folge ist, dass die Versicherer in den unteren Instanzer weiterhin mit ihren falschen Argumenten fehlerhafte, aber für sie positive Urteile erreichen können.

Einige Beispiele wurden uns schon genannt: http://bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/729-versicherer-behindern-hoechstrichterliche-rechtsprechung.html

Ein aktueller Fall ist das BGH-Verfahren zum Aktenzeichen VI ZR 220/11 gegen die HUK-Coburg. Ohne Aussicht auf Erfolg beim BGH wurde alles schnell bezahlt, ein negatives Urteil wollte man nicht kassieren. 

Ergebnis:

1. Kein klärendes Urteil,

2. eine Rechtsfrage, die offen bleibt und

3. ein fränkisches Gericht, dessen Rechtsposition nicht vom BGH korrigiert werden konnte und welches weiter bei seiner Meinung bleibt, den Argumenten der HUK folgend.