Berlin, Wilhelmstrasse 43 G

 

Bei der Praxis der Versicherer, Grundsatzurteile der Rechtsprechung zu verhindern... "da kann einem Angst und Bange werden".

Für die Rechtsprechung erscheint es wichtig, dass in bestimmten Rechtsfragen, die von Bürgern, Anwälten und Gerichten unterschiedlich gesehen werden könnten, obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen für Klarheit sorgen.

Nur so dürfte gewährleistet werden können, dass sich in der Folge eine einheitliche Rechtsprechung ergibt und zum Beispiel Haftpflichtversicherer erkennen können, welcher Schadenersatz gegenüber einem Unfallopfer zu leisten wäre, wenn man es richtig machen würde. Die Versicherer müssten also an Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) sehr interessiert sein, denn es ist ja ihre Aufgabe, Schäden korrekt zu regulieren. Daran interessiert sind sie aber wohl häufig nicht, und zwar genau dann, wenn das Urteil negativ für sie enden könnte. Die aus Sicht der Versicherer zu befürchtende Folge wäre ja, dass alle Zivilgerichte in Deutschland einheitlich nach der Marschroute des höchsten Zivilgerichtes urteilten, zwar dann alle Gerichte rechtlich korrekt, aber zu Lasten des Versicherers.

Dann doch lieber möglichst häufig falsch und zu Lasten des Unfallofers? Anscheindend ja! Siehe folgender Film: http://www.swr.de/betrifft/-/id=98466/did=9693760/pv=video/nid=98466/1dg2gxg/index.html (ab Minute 18) Dort wird getitelt: "Versichert und verschaukelt, Unfallopfer kämpfen gegen die Versicherungswirtschaft"

Nach Meinung des Rechtswissenschaftlers Professer Wolfgang B. Schünemann, ehem. Dekan Universität Dortmund (sinngemäß):

"Es gibt einen nicht gerechtfertigten Einfluss der Versicherungslobby auf Gesetz und Rechtsprechung durch Beherrschung der Versicherungswissenschaft und der Politik. Versicherungsgesellschaften finanzieren wissenschaftliche Institute an den Hochschulen, so in Frankfurt / Main. Und falls ein Gerichtsurteil der höchsten Instanz BGH schief zu gehen droht, werden mit zweifelhaften Methoden Grundsatzurteile verhindert, auf die die unteren Instanzen händeringend warten würden, um schwierige Rechtsfragen richtig und einheitlich beurteilen zu können."

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV (Berlin, Wilhemstrasse 43 G) weist diese Sicht der Dinge natürlich zurück.

Aus eigener Erfahrung wissen wir als Branchenverband jedoch: Das stimmt durchaus, denn auch uns sind Fälle bekannt, die dem Versicherer zu heikel waren und die er "durch Zahlung erledigt" hat.

Das heisst: Über Jahre wird um einen Fall gestritten, Schriftsatz-Monster werden aufgebaut, unglaubliche Argumente werden vor Gericht gebracht und wenn die Seite des Unfallopfers den Mumm und den langen Atem hat, bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, wird die jahrelang aufgebaute Rechtspostion klammheimlich aufgegeben und die streitige Forderung einfach bezahlt. So werden Grundsatzurteile vermieden, wird die Arbeit auch der BGH-Richter immer häufiger ad absurdum geführt und wird verhindert, dass alle Gerichte auf die höchstrichterliche Klärung bezugnehmend rechtlich korrekt urteilen können. Die Folge ist, dass die Versicherer in den unteren Instanzer weiterhin mit ihren falschen Argumenten fehlerhafte, aber für sie positive Urteile erreichen können.

Einige Beispiele wurden uns schon genannt: http://bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/729-versicherer-behindern-hoechstrichterliche-rechtsprechung.html

Ein aktueller Fall ist das BGH-Verfahren zum Aktenzeichen VI ZR 220/11 gegen die HUK-Coburg. Ohne Aussicht auf Erfolg beim BGH wurde alles schnell bezahlt, ein negatives Urteil wollte man nicht kassieren. 

Ergebnis:

1. Kein klärendes Urteil,

2. eine Rechtsfrage, die offen bleibt und

3. ein fränkisches Gericht, dessen Rechtsposition nicht vom BGH korrigiert werden konnte und welches weiter bei seiner Meinung bleibt, den Argumenten der HUK folgend.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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