ntv.de: Nach unverschuldetem Unfall nie Versicherung anrufen

Ein aktueller Beitrag aus www.ntv.de legt Geschädigten nach einem Verkehrsunfall nahe, besonnen zu bleiben und deshalb NICHT die gegnerische Versicherung anzurufen und auch nicht die Nummer des "Zentralruf des GDV" zu wählen. Denn leider wird diese zentrale Auskunftstelle der Versicherer für das so genannte "Aktive Schadenmanagement" genutzt. Und dabei wird diese sogar öffentlich empfohlen und den Unfallopfern von der Polizei genannt.

Sich dann dort zu melden sei häufig der "folgenschwere Fehler" gleich am Anfang der Handlungskette. Statt dessen wird der Gang zum Anwalt als einzig logischer Schritt empfohlen, denn nur der ist in der Lage, die Rechte des Geschädigten in seinem Interesse zu ergründen und durchzusetzen. Die Folge des Fehlers sei weniger Geld, als dem Anspruchsteller zustehe. Wer sich an den Versicherer wendet, muss sich zumeist mit weniger zufrieden geben, als ihm laut Gesetz zusteht.

Der BAV empfielt in seiner Anwaltsliste (bei Interesse bitte hier klicken) echte Spezialisten, die nicht nur Reparaturkosten durchsetzen können, sondern sich auch bestmöglich um andere wichtige Schadenpositionen wie Mietwagenkosten kümmern.

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