BGH VI ZR 40/10 bestätigt Schätzung mit Schwacke und Fahrzeugeingruppierung nach Schwacke, grundsätzlich kein Zuschlag aufgrund Sonderausstattung

Mit Urteil vom 27.03.2012 (Aktenzeichen VI ZR 40/10) wurde die Revision der Klägerin gegen ein Urteil des Landgericht Karlsruhe zurückgewiesen.

In Streit stand die Frage, ob der Geschädigte, wenn sein - durch einen Unfall beschädigtes - Fahrzeug erhebliche Sonderausstattungen enthielt, die durch die Eingruppierung in die Schwacke-Mietwagenklassen nicht berücksichtigt sind, als Mobilitätsersatz auch auf ein Fahrzeug zurückgreifen kann, dass durch erhebliche Sonderausstattungen im Wert erhöht und damit im Mietpreis teurer ist. Hintergrund: Die Schwacke-Mietwagenklassen berücksichtigen nur die Serienausstattung von Fahrzeugen, wodurch gerade bei deutschen Herstellern ein erheblicher Unterschied zwischen dem Preis für das Serienfahrzeug und dem Preis des tatsächlich beschädigten Fahrzeuges bestehen kann. Dieser kann im Einzelfall ein Drittel des Fahrzeugwertes ausmachen.

Der BGH hat zwar die Gleichwertigkeit des Ersatzfahrzeuges hervorgehoben, dass sodann aber dahingehend eingeschränkt, dass (sich aus der Sonderausstattung ergebende) Vorteile, für den Gebrauch des Fahrzeuges von wesentlicher Bedeutung sein müssen und damit die Zurückweisung der Revision begründet. Sollten solche "Gebrauchsvorteile" vorhanden sein, müssten diese zudem vertraglich vereinbart und auch abgerechnet worden sein, so lässt sich aus den Ausführungen des BGH unter Randnummer 11 wohl schließen. Worin die Abgrenzung von "Gebrauchsvorteilen" zu anderen Vorteilen einer Sonderausstattung zu sehen sind, ist bisher nicht klar umrissen. Es dürfte den Instanzgerichten nun überlassen sein, eine solche Sortierung vorzunehmen.

Bestätigt hat der Bundesgerichtshof die durch die Instanzgerichte vorgenommene Schätzung mittels Schwacke-Automietpresspiegel. Auch die Einteilung der Fahrzeuge des Geschädigten und des Vermieters nach der Systematik der Schwacke-Mietwagenklassen wird grundsätzlich bestätigt.

Urteil ansehen

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben